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Dr. Beate Patolla

Dr. Beate Patolla

Telefon: 04231 / 16-9020

Was können wir für Sie tun?
Wir sind persönlich für Sie da.

Montag bis Freitag
8:30 - 18:00 Uhr

Oder schreiben Sie uns:

Ihre Ansprechpartner

oder

stiftung@ksk-verden.de

 

Klimaschutz-Aktion

Es gibt zurzeit viele gute Gründe, Energie zu sparen und auf Klimaschutz zu achten.

Wir möchten deshalb gemeinnützige Vereine und Institutionen aus dem Landkreis Verden bei Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien finanziell unterstützen. Ziel ist die dauerhafte Reduzierung oder Bindung von CO2.

Bis zu 5.000 Euro können für ein nachhaltiges Projekt beantragt werden. Insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung.

Wir freuen uns auf innovative und nachhaltige Projektanträge!

Das gilt es bei der Antragstellung zu beachten

  • Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine/Institutionen aus dem Landkreis Verden.
  • Gefördert werden maximal 5.000 Euro je Verein. Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil leisten.
  • Die Fördermittel sind insbesondere für Vereine/Institutionen gedacht, die keine Möglichkeit haben, Mittel über die kommunale Richtlinie zu erhalten.
  • Ziel ist es, möglichst viel CO2 dauerhaft einzusparen oder zu binden. Zumindest eine Schätzung der möglichen CO2‑Einsparung/‑Bindung ist erforderlich.
  • Förderfähig sind alle Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
  • Beispiele: Umstellung auf erneuerbare Energieträger, effiziente Heizungstechnik (Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Hybridheizungen), Solarstrom/Photovoltaikanlagen, Dach- oder Fassadenbegrünung, Umstellung der Beleuchtung, Begrünung/Rückführung versiegelter Flächen sowie Maßnahmen, die einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, das heißt eine dauerhaft hohe CO2‑Einsparung/‑Bindung aufweisen.
  • Nicht gefördert werden: Austausch von Haushaltsgeräten (Kühlschränke, Spülmaschinen) oder Kleingeräten.
  • Die Maßnahme muss eigene (oder langfristig gemietete) Objekte des Vereins/der Institution betreffen.
  • Bei der Bewerbung der Aktion werden die Vereine/Institutionen gebeten, sich um weitere Fördermöglichkeiten, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu bemühen. Hierzu lohnt sich ggf. eine Beratung z.B. bei einer Sparkasse oder Bank.
  • Die besten Ideen gewinnen, d.h. die Fördermittel werden nicht im Windhund-Verfahren vergeben.

Bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.

Einsendeschluss für die Anträge ist der 15. April 2024.

Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag informieren wir Sie voraussichtlich Anfang Juni 2024.

Antrag stellen

Wenn Sie sich mit Ihrem Klimaschutz-Projekt um eine Förderung bewerben möchten, füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus. Fertig.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regeln für die Auszahlung von Fördermitteln.

Senden Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an

Stiftung der Kreissparkasse Verden
Ostertorstraße 16
27283 Verden